
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
An der FCK-Fußballschule können Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 15 Jahren teilnehmen. Die Veranstaltung findet erst ab einer Mindestteilnehmeranzahl von sechs Teilnehmer/-innen (Silberpaket) und zwei Teilnehmer/-innen (Goldpaket) statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl und der damit verbundenen Veranstaltungsabsage besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr.
2. Anmeldung
Eine Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist nur wirksam, soweit sie durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Teilnehmers/der Teilnehmerin bevollmächtigten Vertreters („Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Nach Buchung des jeweiligen Kurses erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Mit unserer Buchungsbestätigung ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin verbindlich angemeldet. Unser Rücktrittsrecht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl bleibt unberührt.
3. Nichterscheinen und Abmeldung
Erscheint ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer/angemeldete Teilnehmerin nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Bei einer Abmeldung von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn werden im Falle einer Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr („Stornogebühr“) erhoben und im Falle einer Abmeldung ab fünf Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80 % Stornogebühr erhoben. Es sei denn, die Abmeldung erfolgt aus krankheits- oder verletzungsbedingten Gründen, was durch Vorlage eines ärztlichen Attests vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen ist. Im Falle der nachgewiesenen krankheits- oder verletzungsbedingten Nichtteilnahme wird nach Wahl des Teilnehmers/der Teilnehmerin eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet bzw. anstelle der Rückerstattung der Teilnahmegebühr ein Gutschein für die Teilnahme zu einem anderen Veranstaltungstermin ausgestellt. Bei einem Ausscheiden des Teilnehmers/der Teilnehmerin während der Veranstaltung, insbesondere bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch, wird die Teilnahmegebühr anteilig erstattet.
4. Erklärungen des Erziehungsberechtigten
Mit der Buchung erklären die Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigte, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin körperlich und sportlich voll belastbar ist, sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z. B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit. Mit der Buchung gestattet der Erziehungsberechtigte, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei kleinen Verletzungen von den Veranstaltungsverantwortlichen versorgt werden darf; gemeint sind hier z. B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen, Insektenstiche, Wund- oder Brandsalbe. Wenn wir für entstehende Kosten in Vorleistung treten, werden die entstandenen Auslagen von den Erziehungsberechtigten umgehend erstattet. Es obliegt den Erziehungsberechtigten, den Teilnehmer/die Teilnehmerin anzuweisen, dass den Anordnungen unserer Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten sind. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
5. Recht am eigenen Bild
Mit der Buchung zur Veranstaltung willigen die Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigte ein, dass während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen getätigt und medial veröffentlicht werden können.
6. Haftung
Für witterungsbedingte oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt bedingte Ausfälle der angebotenen Leistungen wird keine Haftung übernommen. Wir haften außerdem nur für solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände. Versicherungsschutz für Privatgegenstände und gegen Diebstahl besteht nicht. Die Mitnahme von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers während der gesamten Veranstaltungsdauer. Verletzungen sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abgesichert. Für Schäden, die die Teilnehmenden verursachen, ist die eigene Privathaftpflichtversicherung zuständig.
7. Schlussbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, nach Vertragsabschluss Änderungen im Programm vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer/die Teilnehmerin zumutbar sind. Wir werden über solche Änderungen unverzüglich informieren. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.